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Tätigkeitsfeld

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Für den Fall der Fälle vorsorgen — damit im Ernstfall Menschen Ihres Vertrauens für Sie handeln dürfen.

Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können dazu führen, dass man seine persönlichen Dinge nicht mehr selbst regeln kann. Der nächste Verwandte oder Ehegatte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln. Es ist daher ratsam, vorzusorgen.

Die wichtigsten Vorsorgeinstrumente

  • Generalvollmacht — umfassende Bevollmächtigung für alle Bereiche
  • Vorsorgevollmacht — Handeln in Gesundheits- und Vermögensangelegenheiten
  • Betreuungsverfügung — Wunsch zur Person des Betreuers
  • Patientenverfügung — Festlegung medizinischer Behandlungswünsche

Warum notariell?

Wir Notare bereiten für diese Notfälle auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und Anordnungen vor. So wird die Gewähr geboten, dass die Vollmachten im Notfall auch Geltung erlangen — gerade gegenüber Banken, Behörden und im Grundbuchverkehr.

Zentrales Vorsorgeregister

Die Vorsorgeurkunden werden im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin registriert, damit sie im Fall der Fälle gefunden und beachtet werden. Das Register wird mehr als 20.000 Mal im Monat von Betreuungsgerichten aus ganz Deutschland abgefragt.

Häufige Fragen

Reicht nicht eine Vollmacht vom Formular?

Vordrucke werden den individuellen Verhältnissen oft nicht gerecht und werden im Rechtsverkehr — etwa bei Immobilien oder gegenüber Banken — nicht immer akzeptiert. Eine notarielle Vorsorgevollmacht bietet die größte Sicherheit.

Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?

Ohne Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer — unter Umständen eine fremde Person. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie entscheidet.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Die Vorsorgevollmacht bestimmt, WER für Sie handelt. Die Patientenverfügung legt fest, WELCHE medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Beide ergänzen sich sinnvoll.

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