Für den Fall der Fälle vorsorgen — damit im Ernstfall Menschen Ihres Vertrauens für Sie handeln dürfen.
Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können dazu führen, dass man seine persönlichen Dinge nicht mehr selbst regeln kann. Der nächste Verwandte oder Ehegatte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln. Es ist daher ratsam, vorzusorgen.
Wir Notare bereiten für diese Notfälle auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und Anordnungen vor. So wird die Gewähr geboten, dass die Vollmachten im Notfall auch Geltung erlangen — gerade gegenüber Banken, Behörden und im Grundbuchverkehr.
Die Vorsorgeurkunden werden im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Berlin registriert, damit sie im Fall der Fälle gefunden und beachtet werden. Das Register wird mehr als 20.000 Mal im Monat von Betreuungsgerichten aus ganz Deutschland abgefragt.
Vordrucke werden den individuellen Verhältnissen oft nicht gerecht und werden im Rechtsverkehr — etwa bei Immobilien oder gegenüber Banken — nicht immer akzeptiert. Eine notarielle Vorsorgevollmacht bietet die größte Sicherheit.
Ohne Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer — unter Umständen eine fremde Person. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie entscheidet.
Die Vorsorgevollmacht bestimmt, WER für Sie handelt. Die Patientenverfügung legt fest, WELCHE medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Beide ergänzen sich sinnvoll.