Kaufverträge, Grundschulden und Bauträgerverträge — rechtssicher gestaltet und vollständig abgewickelt.
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten allein von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Damit Käufer und Verkäufer sachgemäß beraten werden und Risiken vermieden werden, ist die Mitwirkung des Notars gesetzlich vorgesehen.
Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und hilft, Risiken zu vermeiden. Er besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. So wird verhindert, dass der Käufer den Kaufpreis zahlt, ohne die Immobilie zu erhalten — und der Verkäufer seine Immobilie verliert, ohne den Kaufpreis zu bekommen.
Die Finanzierung sollte vor der Beurkundung feststehen. Wird ein Bankdarlehen in Anspruch genommen, stimmt der Notar die Fälligkeit des Kaufpreises auf den Auszahlungszeitpunkt ab. Das zur Absicherung dienende Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) kann unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden.
Immobilienkaufverträge können den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder eines Erbbaurechts betreffen. Eine Besonderheit ist der Bauträgervertrag, bei dem der Käufer ein Grundstück in Verbindung mit einem erst noch zu errichtenden Gebäude erwirbt.
Das Gesetz schreibt die notarielle Beurkundung vor, weil ein Grundstückskauf weitreichende wirtschaftliche Folgen hat. Der Notar berät beide Seiten neutral und sorgt für einen rechtssicheren Ablauf.
In der Regel einigen sich Käufer und Verkäufer. Der Notar ist unparteiisch und berät beide Vertragsparteien gleichermaßen — unabhängig davon, wer ihn beauftragt.
Erst wenn alle Sicherungen vorliegen — insbesondere die Eintragung einer Auflassungsvormerkung und die Sicherstellung der Lastenfreiheit. Der Notar teilt die Fälligkeit schriftlich mit.
Das hängt vom Grundbuchamt und der Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts ab. In der Regel einige Wochen nach vollständiger Kaufpreiszahlung.