Eheverträge, Partnerschaftsregelungen und Vereinbarungen — ein maßgeschneidertes rechtliches Kleid für Ihre Lebenssituation.
Die Begründung einer Lebensgemeinschaft zählt zu den wichtigsten Entscheidungen im Leben. Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten — von der Vermögensaufteilung bis zur Absicherung im Alter.
Ob ehelich, lebenspartnerschaftlich oder nichtehelich — die Antworten fallen höchst unterschiedlich aus. Das Gesetz bietet die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen. Als unparteiischer Berater vermittelt der Notar die nötige Kenntnis der Gesetzeslage und bietet einen ausgewogenen Vertrag an.
Auch bei Trennung und Scheidung helfen notarielle Vereinbarungen, einvernehmliche und faire Regelungen zu finden — etwa zu Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich. Das vermeidet langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen.
Auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, einschließlich Fragen zur Adoption, ist der Notar der richtige Ansprechpartner.
Nicht zwingend — aber er schafft Klarheit, besonders wenn ein Partner ein Unternehmen führt, größeres Vermögen vorhanden ist oder eine internationale Ehe vorliegt. Wir beraten Sie, ob und wie ein Vertrag für Sie sinnvoll ist.
Ja. Ein Ehevertrag kann jederzeit vor oder während der Ehe geschlossen und an veränderte Lebensumstände angepasst werden.
Sie regelt die Folgen einer Trennung einvernehmlich — etwa Unterhalt, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich. Das spart gegenüber dem Streit vor Gericht Zeit, Geld und Nerven.