Öffnungszeiten Mo–Do 8–17:30, Fr 8–15 Uhr Beurkundungen auch in englischer Sprache
Tätigkeitsfeld

Vereine

Vereinsgründung, Satzungsänderungen und Registeranmeldungen — formgerecht begleitet.

Ob Sportverein, Kulturinitiative oder Förderverein — die Gründung und Führung eines eingetragenen Vereins (e. V.) ist an rechtliche Formvorschriften gebunden. Der Notar begleitet Sie von der Gründung bis zur Eintragung ins Vereinsregister.

Vereinsgründung

Für die Eintragung in das Vereinsregister sind eine Satzung und die Anmeldung durch den Vorstand erforderlich. Die Anmeldung zum Vereinsregister bedarf der notariellen Beglaubigung. Der Notar prüft die Unterlagen und sorgt für eine reibungslose Eintragung.

Laufende Vereinsangelegenheiten

  • Satzungsänderungen
  • Wechsel im Vorstand
  • Änderung des Vereinszwecks oder -namens
  • Anmeldungen zum Vereinsregister
  • Auflösung und Liquidation

Gemeinnützigkeit

Bei der Gestaltung der Satzung ist auf die Anforderungen der Gemeinnützigkeit zu achten, wenn der Verein steuerbegünstigt sein soll. Der Notar berät zur formgerechten Fassung — die steuerliche Anerkennung erfolgt durch das Finanzamt.

Häufige Fragen

Muss die Vereinsanmeldung notariell erfolgen?

Die Anmeldung zum Vereinsregister muss durch den Vorstand öffentlich beglaubigt — also notariell — erfolgen. Der Notar beglaubigt die Unterschriften und reicht die Anmeldung ein.

Wir wollen die Satzung ändern — was ist zu tun?

Satzungsänderungen müssen von der Mitgliederversammlung beschlossen und anschließend notariell beglaubigt zum Vereinsregister angemeldet werden. Wir unterstützen Sie dabei.

Weitere Tätigkeitsfelder