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Tätigkeitsfeld

Schenken & vorweggenommene Erbfolge

Vermögen zu Lebzeiten übertragen — durchdacht, abgesichert und steuerlich sinnvoll.

Viele Menschen möchten ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation weitergeben. Die vorweggenommene Erbfolge bietet die Chance, Übergaben in Ruhe zu gestalten, Freibeträge zu nutzen und sich zugleich abzusichern.

Vorweggenommene Erbfolge

Bei der vorweggenommenen Erbfolge wird Vermögen — etwa eine Immobilie oder Unternehmensanteile — schon zu Lebzeiten übertragen. Das kann steuerliche Freibeträge nutzen, die sich alle zehn Jahre erneuern, und spätere Erbstreitigkeiten vermeiden.

Absicherung des Schenkers

  • Nießbrauch — Sie behalten Nutzung und Erträge der Immobilie
  • Wohnungsrecht — lebenslanges Wohnen im übertragenen Objekt
  • Rückforderungsrechte für den Fall der Fälle
  • Pflege- und Versorgungsregelungen
  • Anrechnung auf den Pflichtteil

Rechtssichere Gestaltung

Schenkungen von Grundbesitz und Gesellschaftsanteilen bedürfen der notariellen Beurkundung. Der Notar gestaltet die Übertragung so, dass Ihre Interessen und die der Beschenkten ausgewogen berücksichtigt werden — und stimmt die Regelung mit etwaigen testamentarischen Verfügungen ab.

Häufige Fragen

Welche steuerlichen Freibeträge gibt es?

Die schenkungssteuerlichen Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab und erneuern sich alle zehn Jahre. Eine frühzeitige, gestaffelte Übertragung kann Steuern sparen. Für die konkrete steuerliche Bewertung ziehen Sie bitte zusätzlich Ihren Steuerberater hinzu.

Kann ich eine Schenkung zurückfordern?

Mit entsprechenden Rückforderungsrechten im Vertrag — etwa bei Vorversterben des Beschenkten, Insolvenz oder Verkauf — ist das möglich. Diese Klauseln gestalten wir individuell.

Behalte ich ein Wohnrecht in meinem Haus?

Ja. Durch einen vorbehaltenen Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht können Sie die Immobilie weiter nutzen oder darin wohnen bleiben — abgesichert im Grundbuch.

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