GmbH-Gründung, Handelsregister, Umwandlungen und Unternehmensnachfolge — kompetent begleitet.
Ein Unternehmer muss nicht nur betriebswirtschaftliche, sondern auch viele rechtliche Aspekte berücksichtigen. Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates — bei der Gründung, der Führung und der Planung der Unternehmensnachfolge.
Die erste Frage ist die nach der optimalen Rechtsform. Bei der Auswahl sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen — besonders Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Handelsbilanzrechts und des Steuerrechts. Von besonderer Bedeutung ist auch die Haftungsfrage.
Bei der Auswahl des zulässigen Firmennamens ist der Notar behilflich. Die Firma muss zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und sich von anderen deutlich unterscheiden. Die Rechtsform muss aus einem entsprechenden Zusatz erkennbar sein.
Umwandlungen in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse, Verschmelzungen und der Verkauf von Unternehmensanteilen werden auch bei mittelständischen Unternehmen immer häufiger. Wird die Nachfolgeregelung nicht rechtzeitig erkannt, kann dies zur Krise führen — gerade beim plötzlichen Versterben des Inhabers. Eine sachverständige Beratung ist unverzichtbar.
Nach der Beurkundung und Einzahlung des Stammkapitals meldet der Notar die Gesellschaft zum Handelsregister an. Die Eintragung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage bis Wochen.
Die Notarkosten für Anmeldungen halten sich in bescheidenen Grenzen und richten sich nach dem gesetzlichen Geschäftswert. Eine genaue Auskunft erhalten Sie auf Anfrage.
Ja, auch die Gründung einer UG bedarf der notariellen Beurkundung. Der Notar berät Sie, ob die UG oder eine reguläre GmbH für Ihr Vorhaben sinnvoller ist.
Ja. Notar Blaudeck beurkundet in deutscher und englischer Sprache — vorteilhaft für internationale Gesellschafter und Investoren.