Gesetzlich festgelegte Gebühren
Notarinnen und Notare sind nach § 17 Abs. 1 der Bundesnotarordnung verpflichtet, für ihre Tätigkeit die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben — nicht mehr und nicht weniger. Gebührenvereinbarungen jeder Art sind unzulässig.
Das bedeutet für Sie: Jeder Notar in Deutschland berechnet für dieselbe Leistung dieselben Kosten. Ein Preisvergleich ist nicht nötig.
Ein soziales Gebührensystem
Das Gebührensystem des GNotKG ist sorgfältig austariert. Die Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert — also dem Wert der Transaktion — und nicht nach dem Zeitaufwand. Dadurch wird gewährleistet, dass jeder notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann, unabhängig von Vermögen oder Wert des Geschäfts.
Beratung inklusive
Ein wesentlicher Vorteil für Sie: Unsere Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit ist in der Beurkundungsgebühr enthalten — unabhängig von der Schwierigkeit, dem Aufwand oder der Anzahl der Besprechungstermine. Es kommt nicht darauf an, wie viel Zeit sich der Notar nimmt.
Im internationalen Vergleich günstig
Eine Harvard-Studie aus dem Jahr 2007 zur Kostenstruktur, Qualität und Effizienz typischer Grundstückstransaktionen hat ergeben: Notarinnen und Notare in Deutschland gewährleisten nicht nur in hohem Maße Rechtssicherheit, sondern sind im internationalen Vergleich auch sehr günstig.
Wie berechnet sich der Geschäftswert?
Der Geschäftswert ist die Grundlage jeder Gebührenberechnung. Beispiele:
- Immobilienkauf: der vereinbarte Kaufpreis
- Grundschuld: der Betrag des Grundpfandrechts
- GmbH-Gründung: das Stammkapital (mindestens jedoch der gesetzliche Mindestwert)
- Testament: das Vermögen des Erblassers (abzüglich Schulden)
- Vorsorgevollmacht: in der Regel die Hälfte des Vermögens, mit gesetzlichen Ober- und Untergrenzen